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Fazit: Der Vorwurf des „Wahlrechts nach Abstammung“ ist unbegründet
Christina Baum bewegt sich mit ihren Äußerungen im Rahmen des Grundgesetzes und internationalen Rechtsstandards. Wer etwas anderes behauptet, verfolgt keine juristische, sondern eine politische Agenda. Wir treten für die Klarheit des Rechts, die Souveränität des Volkes und die Freiheit der Meinung ein – auch und gerade in hitzigen Zeiten.