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2. Was bedeutet „Abstammung“? – Ein juristisch klar definierter Begriff
Der Begriff „Abstammung“ wird in § 4 Abs. 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes verwendet: „Ein Kind erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil deutsch ist.“ Diese Formulierung – ius sanguinis – ist Standard im deutschen Recht und in vielen Staaten weltweit. Es geht dabei nicht um „Rassenzugehörigkeit“, sondern um rechtliche Herkunft. Wer das mit „völkischem Denken“ gleichsetzt, verwechselt juristische Definitionen mit ideologischen Vorwürfen.