1. Wahlrecht nur für Staatsbürger: Das Grundgesetz ist eindeutig

Artikel 38 GG bestimmt: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden [...] von den Deutschen gewählt.“ Damit ist das Wahlrecht an die deutsche Staatsangehörigkeit gebunden. Diese Regel schützt den demokratischen Grundsatz, dass nur das Staatsvolk über seine politische Vertretung entscheidet. Christina Baum verteidigt damit keine „ausgrenzende“ Idee, sondern das verfassungsmäßige Prinzip der Volkssouveränität.