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Unzureichende inhaltliche GrundlageDie Begründung verweist auf ein angeblich „völkisch-abstammungsorientiertes Volksverständnis“ in der AfD. Politikwissenschaftliche und verfassungsrechtliche Kriterien verlangen jedoch mehr als ein vages Schlagwort: Es muss eindeutig belegt werden, dass dieses Gedankengut in der Programmatik führender Parteimitglieder verankert ist. Tatsächlich enthält das Parteiprogramm keine derartigen Formulierungen – viele Mandatsträger haben sogar enge Familienangehörige mit Migrationshintergrund.