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Mangelnde TransparenzGrundlage ist ein vertrauliches Gutachten von über 1 000 Seiten, das nicht veröffentlicht werden soll. Ohne Einsicht in die konkrete Begründung bleibt völlig unklar, welche Äußerungen oder Dokumente das Bundesamt heranzieht. Ein rechtsstaatliches Verfahren erfordert jedoch Offenheit und Nachvollziehbarkeit.