Zu der heutigen Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz: 


  1. Politisch motivierter Zeitpunkt
    Die Verkündung erfolgt vier Tage vor der Bundestagswahl und nur drei Tage vor dem Ausscheiden von Innenministerin Nancy Feser. Dies wirkt weniger wie eine nüchterne Sicherheitsbewertung, sondern wie ein politisches Kalkül, das kurz vor dem Regierungswechseltermin das Meinungsbild beeinflussen soll.

  2. Mangelnde Transparenz
    Grundlage ist ein vertrauliches Gutachten von über 1 000 Seiten, das nicht veröffentlicht werden soll. Ohne Einsicht in die konkrete Begründung bleibt völlig unklar, welche Äußerungen oder Dokumente das Bundesamt heranzieht. Ein rechtsstaatliches Verfahren erfordert jedoch Offenheit und Nachvollziehbarkeit.

  3. Unzureichende inhaltliche Grundlage
    Die Begründung verweist auf ein angeblich „völkisch-abstammungsorientiertes Volksverständnis“ in der AfD. Politikwissenschaftliche und verfassungsrechtliche Kriterien verlangen jedoch mehr als ein vages Schlagwort: Es muss eindeutig belegt werden, dass dieses Gedankengut in der Programmatik führender Parteimitglieder verankert ist. Tatsächlich enthält das Parteiprogramm keine derartigen Formulierungen – viele Mandatsträger haben sogar enge Familienangehörige mit Migrationshintergrund.

  4. Weisungsgebundenheit des Verfassungsschutzes
    Der Verfassungsschutz unterliegt Weisungen des Bundesinnenministeriums. Dass diese Einstufung gerade am Ende von Frau Fesers Amtszeit erfolgt, legt nahe, dass hier nicht eine unabhängige Behörde, sondern die Exekutive einer bald abtretenden Ministerin agiert.

  5. Juristische Wirkungslosigkeit
    Durch die Einstufung ändert sich rechtlich nichts: Die Kompetenzen des Verfassungsschutzes werden nicht erweitert, und die Hürden für ein Parteiverbotsverfahren bleiben unverändert hoch. Ein Verbot fällt allein in die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts, das unter strengen Voraussetzungen entscheidet.

  6. Folgen für Mitglieder und mediale Wirkung
    Eine pauschale Aberkennung von Beamtenrechten oder waffenrechtlichen Genehmigungen ist nicht möglich; jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Die mediale Schlagzeile „gesichert rechtsextremistisch“ soll abschrecken – sie könnte aber im Gegenteil potenzielle Wähler in ihrer Opferrolle bestärken.

  7. Aufruf zur demokratischen Auseinandersetzung
    Demokratie verteidigt man nicht mit Verboten, sondern mit Argumenten. Die Verfassung verpflichtet alle Parteien zum geistigen Wettstreit der Ideen. Angesichts hoher Zustimmungswerte der AfD ist es Aufgabe aller demokratischen Kräfte, überzeugende Alternativkonzepte zu entwickeln und den öffentlichen Dialog zu suchen.



Die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ mag politisch symbolische Wirkung entfalten, bleibt juristisch jedoch folgenlos. Transparenz und sachliche Streitkultur sind jedoch die geeigneten Mittel, um tatsächlichem Extremismus zu begegnen. Wir werden gegen diese Entscheidung klagen und fordern alle Parteien auf, sich inhaltlich statt administrativ mit der AfD auseinanderzusetzen.