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Wie legt man Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid ein?
Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid muss fristgerecht erfolgen. Die Frist für einen Widerspruch beträgt in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Achten Sie darauf, dass der Widerspruch schriftlich eingereicht wird. In Ihrem Widerspruch sollten folgende Punkte enthalten sein:
- Angabe des Bescheids, gegen den Sie Widerspruch einlegen (mit Aktenzeichen, falls vorhanden).
- Detaillierte Begründung Ihrer Einwände, wie die oben genannten Punkte (Verfassungswidrigkeit, falsche Bewertung, mangelnde Transparenz etc.).
- Antrag auf Überprüfung und Korrektur des Bescheids, sowie die Bitte um Einsicht in alle relevanten Bewertungsunterlagen und Berechnungsgrundlagen.