Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes garantiert in Deutschland das grundlegende Recht auf Meinungsfreiheit:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Doch trotz dieser klaren Aussage erleben wir heute eine neue Form der Zensur. Sie tritt nicht mehr in der klassischen, staatlich angeordneten Form auf, sondern wird oft unter dem Deckmantel der Bekämpfung von „Desinformation“, „Misinformation“ oder „Malinformation“ ausgeübt. Dabei entscheiden lizensierte Stellen, was als „richtige“ Information gilt und was nicht – und das häufig mit erheblichen politischen und gesellschaftlichen Implikationen.