Was aber wird Frau Dr. Baum konkret vorgeworfen?
Auszüge aus dem Artikel zeigen, dass es vor allem um politische Meinungsäußerungen geht – etwa um Kritik an Migrationspolitik, eine ablehnende Haltung zur Islamisierung oder das Eintreten für den Erhalt des deutschen Staatsvolkes als Träger der Demokratie.
Insbesondere werden folgende Punkte aufgeführt:
- Ihre Wahl in den AfD-Bundesvorstand 2022 mit Unterstützung von Maximilian Krah und Björn Höcke.
- Ihre Ablehnung eines sogenannten „Bevölkerungsaustauschs“ und die Sorge vor einem kulturellen und demographischen Wandel.
- Kritische Aussagen zur Corona-Impfpolitik und Unterstützung regierungskritischer Gruppen.
- Die Forderung, dass sich Polizisten dem Volk verpflichtet fühlen und nicht blind staatlichen Weisungen folgen.
All diese Punkte sind dem Bereich der politischen Meinungsfreiheit zuzuordnen – jener Freiheit, die Artikel 5 des Grundgesetzes ausdrücklich schützt.
Man muss sich fragen: Seit wann ist es verfassungswidrig, eine Regierung zu kritisieren? Ist die Verteidigung des deutschen Staatsvolkes und seiner Identität nicht eine legitime politische Position in einer Demokratie?
„Wenn wir als AfD an der Regierung sind, werden wir das ändern.“ – Dr. Christina Baum
Diese Aussage wird vom Verfassungsschutz als problematisch gewertet – obwohl sie in Wahrheit nichts anderes ausdrückt als das Grundprinzip der Demokratie: den politischen Wechsel durch Wahlen.
Der Bericht zeigt leider deutlich: Der Verfassungsschutz wird zunehmend als Instrument gegen unliebsame Opposition eingesetzt. Wer von der Regierungsmeinung abweicht, wer sich gegen Masseneinwanderung, politische Umerziehung oder eine entgrenzte Gesellschaftspolitik ausspricht, wird unter Beobachtung gestellt.