2. Das Asylrecht und seine verfassungsrechtlichen Grenzen: Verfassungskonformität und nationale Verantwortung

Die derzeitige Asyl- und Migrationspolitik ist ineffizient und verfassungswidrig. Bereits 2015 erklärte der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Rupert Scholz, dass das Asylrecht nicht unbegrenzt gewährt werden kann, insbesondere wenn es die Leistungsfähigkeit des Sozialsystems überfordert. Scholz argumentiert, dass die Überforderung der Sozialsysteme durch die Aufnahme von Asylbewerbern eine verfassungsrechtliche Grenze darstellt, die nicht durch europäische Richtlinien aufgehoben werden kann. Das Asylrecht muss daher in einem verfassungsrechtlichen Rahmen bleiben, der die nationale Souveränität und die Integrität der sozialen Systeme gewährleistet.

Ein anschauliches Beispiel für die Grenzen des Asylrechts ist der Vergleich mit der Religionsfreiheit. Zwar wird die Religionsfreiheit in Deutschland grundsätzlich anerkannt, jedoch ist sie nicht grenzenlos. Eine Glaubensgemeinschaft, die etwa Menschenopfer fordert, würde nicht durch das Grundgesetz geschützt. Ähnlich verhält es sich mit dem Asylrecht: Es muss sicherstellen, dass die Gesellschaft in der Lage bleibt, die Eingliederung von tatsächlich politisch Verfolgten zu bewältigen, ohne die sozialen und rechtlichen Strukturen zu überlasten. Ein systematischer Ansatz zur Integration und eine strikte Kontrolle des Vorliegens tatsächlicher Verfolgung sind notwendig, um sowohl den Anforderungen des Asylrechts als auch den Erfordernissen der sozialen Kohäsion gerecht zu werden.

  • Über den Autor: Wolfgang Lippmann Mitglied der AfD, Kreisrat und Bundesrechnungsprüfer