Dokumentation des Schriftwechsels zur Gleichstellungspolitik und KOINS
Kurzinfo zur Rechtslage
Die Schreiben der Gleichstellungsbeauftragten sind hier **paraphrasiert** wiedergegeben.
Meine Originaldokumente (vollständig, wortgetreu)
Sehr geehrte Frau Schrenk, vielen Dank für Ihre ausführliche Rückmeldung und die Einblicke in Ihre Arbeit. Ich nehme Ihre Punkte ernst, möchte jedoch einige grundlegende Aspekte aus Sicht einer effizienten, faktenbasierten und bürgerorientierten Kommunalpolitik klarstellen. 1. Gleichstellung in Mittelsachsen: seit Jahrzehnten gelebte Realität Ich teile Ihre Einschätzung ausdrücklich nicht, dass es in Mittelsachsen strukturelle Benachteiligungen von Frauen gibt, die eine eigenständige Gleichstellungsbürokratie notwendig machen. Mittelsachsen gehört seit Jahrzehnten zu den Regionen Deutschlands mit der stabilsten Erwerbsbeteiligung von Frauen, einer gelebten Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie einer realen Gleichberechtigung im Alltag. Der Grundsatz der Gleichstellung ist verfassungsrechtlich eindeutig geregelt – und längst gesellschaftliche Realität. Gleichstellung ist ein Querschnittsthema, das von allen staatlichen Stellen berücksichtigt wird. Eine separate Stelle ist dafür nicht erforderlich. 2. Geschlechterperspektive bei Verwaltungsentscheidungen Die Aussage, man müsse jede kommunale Entscheidung „geschlechterspezifisch“ interpretieren, überzeugt mich nicht. Priorität haben in einer angespannten Haushaltslage Fragen der Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit – für alle Bürger gleichermaßen. Der ÖPNV etwa ist eine Infrastrukturaufgabe. Rückgänge im Angebot treffen alle Bürger, besonders jene ohne eigenes Fahrzeug – Männer wie Frauen. 3. Häusliche Gewalt: ein gesamtgesellschaftliches Thema, keine Gleichstellungsspezialmaterie Gewaltschutz ist eine wichtige Aufgabe, wird jedoch in Sachsen seit Jahrzehnten primär durch Polizei, Justiz, Jugendhilfe und Sozialdienste getragen. Ihre Darstellung, dass die Täter „nur selten aus dem Migrationsbereich“ stammen, widerspricht den vom Bundeskriminalamt regelmäßig veröffentlichten Lagebildern. Ich halte fest: Häusliche Gewalt ist ein Problem, das professionell bekämpft werden muss – aber nicht durch eine zusätzliche Gleichstellungsstelle. Fachstellen, Polizei, soziale Träger und Justiz sind hier bereits zuständig. Dass unsere Fraktion einer zusätzlichen freiwilligen Zahlung von 18 000 Euro nicht zugestimmt hat, war eine haushaltspolitisch begründete Entscheidung – nicht gegen Opfer, sondern gegen die Ausweitung freiwilliger Leistungen in einer Haushaltslage, in der wir bereits Kürzungen in Pflichtbereichen erleben. 4. Gender Pay Gap: wissenschaftliche Einordnung Ihre Ausführung zum bereinigten Gender Pay Gap halte ich für verkürzt. Der bereinigte Unterschied von angeblichen 10–11 % in Sachsen ist laut Statistischem Bundesamt methodisch nicht als Diskriminierungsindikator geeignet. Er berücksichtigt: • unterschiedliche Erwerbsunterbrechungen • unterschiedliche Berufswahl • unterschiedliche geleistete Arbeitsstunden • unterschiedliche Hierarchie- und Führungsverantwortung Er misst deshalb keine „Lohnungleichheit“, sondern Effekte individueller Berufs- und Lebensentscheidungen. Auch die These, „fehlende Tarifbindung“ verursache Lohnunterschiede, ist empirisch nicht haltbar. Sachsen weist im Bundesvergleich sehr geringe Lohndifferenzen zwischen Männern und Frauen aus. 5. Kein Bedarf für eine separate Gleichstellungsstelle Die von Ihnen beschriebenen Aufgaben werden bereits durch vorhandene Stellen der Verwaltung, Polizei, Sozialdienste und Fachträger abgedeckt. Eine zusätzliche Stelle produziert Parallelstrukturen, die weder Effizienz erzeugen noch die finanzielle Lage des Landkreises verbessern. Aus Sicht einer verantwortungsbewussten Kommunalpolitik ist entscheidend: Ressourcen gehören in die Infrastruktur, medizinische Versorgung, Kindereinrichtungen, Pflege, Sicherheit, Verkehrsanbindung und wirtschaftliche Standortstärkung – nicht in ideologisch überformte Zusatzstrukturen. 6. Sprachpolitische Hinweise Ihr angehängtes Zitat („Das was man nicht sagt…“) verstehe ich, teile aber die Schlussfolgerung nicht. Sprache soll Realität abbilden, nicht identitätspolitische Konzepte transportieren. Der Landkreis ist gut beraten, an klarer, traditioneller deutscher Amtssprache festzuhalten. Ich danke Ihnen für die Darstellung Ihrer Sichtweise, verbleibe aber bei der Auffassung, dass eine Revision und Verschlankung des Aufgabenbereichs notwendig ist – mit Blick auf Haushaltslage, Prioritäten und den tatsächlichen Bedarf der Bürger. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Lippmann Kreisrat im Kreistag Mittelsachsen
Von: Wolfgang Lippmann <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. > Gesendet: Donnerstag, 13. November 2025 20:08 An: Schrenk, Annett <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. > Betreff: AW: Komponistinnenkonzert am 15.11.2025 Sehr geehrte Frau Schrenk, vielen Dank für Ihre Antwort und die Gelegenheit zum Gedankenaustausch. Ich stimme Ihnen zu, dass ein gutes Leben und faire strukturelle Bedingungen für alle ein wichtiges gesellschaftliches Ziel sind. Gleichwohl sollte jede Politik an der Realität gemessen werden: Die Bürger in Mittelsachsen stehen heute unter erheblichem wirtschaftlichen Druck – durch Unternehmensabwanderung, Arbeitsplatzunsicherheit und Inflation. Alle staatlichen Programme, auch Gleichstellungsinitiativen, müssen letztlich von den Steuerzahlern finanziert werden. Aus meiner Sicht sollte die Priorität daher auf den Schutz unserer Frauen und Familien vor realen Gefahren liegen – vor Gewalt, sexuellen Übergriffen und sozialer Verelendung infolge wirtschaftlicher Instabilität. Diese Fragen betreffen die tatsächliche Lebenssicherheit, nicht symbolische Gleichstellungspolitik. Gleichberechtigung ist in Mitteldeutschland – wie im gesamten Mitteldeutschland – seit Jahrzehnten gelebte Selbstverständlichkeit. Bereits in der DDR war die rechtliche und berufliche Gleichstellung der Frau Realität und hat sich in den gesellschaftlichen Strukturen bis heute erhalten. Es besteht daher kein struktureller Nachholbedarf, sondern vielmehr die Aufgabe, reale Lebensbedingungen für alle Bürger zu verbessern. Dazu gehören insbesondere die Sicherung einer flächendeckenden ärztlichen und pflegerischen Versorgung, der Erhalt wohnortnaher Krankenhäuser sowie eine verlässliche Verkehrsanbindung im ländlichen Raum. Ohne diese Grundpfeiler verlieren Menschen im ländlichen Raum reale Teilhabechancen – unabhängig vom Geschlecht. Gleichstellungspolitik, die diese Lebensrealitäten ausblendet, verfehlt ihren Zweck. Auch wissenschaftliche Untersuchungen, etwa des Statistischen Bundesamtes, zeigen: Der sogenannte Gender Pay Gap beruht überwiegend auf unterschiedlichen Berufswahlen, Arbeitszeiten und familiären Prioritäten, nicht auf systematischer Diskriminierung. Bei vergleichbarer Tätigkeit sind die Unterschiede gering und erklärbar. Ich schätze kulturelle Bildung und die Förderung junger Musikerinnen und Musiker sehr. Dennoch halte ich es für problematisch, wenn Kunstveranstaltungen unter ideologische Leitmotive gestellt werden. Kunst sollte frei sein – sie braucht keine politische Deutung, sondern Anerkennung durch Qualität, Leistung und Ausdruck. Aus diesen Gründen werde ich nicht an der Veranstaltung teilnehmen, wünsche aber allen Musikschülern viel Erfolg und verdiente Anerkennung für ihr Engagement. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Lippmann Kreisrat – AfD Mittelsachsen
Von: Wolfgang Lippmann <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. > Gesendet: Mittwoch, 12. November 2025 22:13 An: Kreistag <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. >; Schrenk, Annett <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. > Betreff: AW: Komponistinnenkonzert am 15.11.2025 Sehr geehrte Frau Schrenk, vielen Dank für den Hinweis auf das Konzert. Ich begrüße ausdrücklich jede Förderung junger musikalischer Talente im Landkreis Mittelsachsen. Musik ist eine verbindende kulturelle Kraft und Ausdruck unseres europäischen Erbes. Gleichwohl sehe ich es kritisch, wenn Kunst und Kultur unter ein ideologisches Leitmotiv wie „Gleichstellung“ gestellt werden. Kunst entfaltet ihren Wert nicht durch die Betonung des Geschlechts, sondern durch Qualität, Leistung und Ausdruckskraft. Junge Musiker sollten ermutigt werden, ihr Können unabhängig von Geschlechterzuschreibungen zu entwickeln und Werke sowohl männlicher als auch weiblicher Komponisten kennenzulernen. Gerade hier in Mittelsachsen – wie im gesamten Mitteldeutschland – war Gleichberechtigung schon seit Jahrzehnten gelebte Normalität. Frauen nahmen selbstverständlich am Berufsleben teil, hatten Zugang zu Ausbildung, Studium und verantwortungsvollen Tätigkeiten. Es bestand kein gesellschaftlicher Nachholbedarf, wie er im Westen Deutschlands historisch tatsächlich vorhanden war. Heute sind Frauen und Männer rechtlich und gesellschaftlich gleichgestellt. Ein ständiges Wiederaufwärmen dieses Themas wirkt daher eher rückwärtsgewandt als fortschrittlich. Ich wünsche dem Konzert dennoch einen erfolgreichen Verlauf und allen Beteiligten eine inspirierende musikalische Erfahrung. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Lippmann Kreisrat – AfD Mittelsachsen
Von: Kreistag [mailto:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ] Gesendet: Dienstag, 11. November 2025 17:48 An: Schrenk, Annett Betreff: Komponistinnenkonzert am 15.11.2025 Damen und Herren Kreisräte des Kreistages Mittelsachsen Veranstaltungshinweis Gemeinsam mit der Musikschule Mittelsachsen lädt die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Mittelsachsen zu einem außergewöhnlichen Konzert am 15.11.2025, 16:00 Uhr in den Städtischen Festsaal Freiberg ein. Junge Musikschülerinnen und Musikschüler haben sich über Wochen mit musikalischen Werken von Komponistinnen aus aller Welt bekannt gemacht, sich mit ihrer Vita beschäftigt und freuen sich nun, ihr musikalisches Können vor Publikum zeigen zu können. Gespielt werden Werke von Frauen, die in verschiedenen Zeit- und Musikepochen gewirkt haben und sich nicht selten den Freiraum und die Akzeptanz für ihr künstlerisches Schaffen erkämpfen mussten. Dabei erfahren die Zuhörenden viel Interessantes aus dem Schaffen und Leben der Musikerinnen und Komponistinnen. Nachdem das Konzert 2023 in Mittweida und 2024 in Waldheim stattfand, wird die Veranstaltungsreihe nun in Freiberg fortgesetzt. Der Eintritt ist frei. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Mit freundlichen Grüßen Annett Schrenk Gleichstellungs- und Ausländerbeauftragte Kreistagsgeschäftsstelle
Paraphrasierte Darstellung der Aussagen der Gleichstellungsbeauftragten
Die folgenden Abschnitte geben die wesentlichen inhaltlichen Aussagen der Schreiben von Frau Annett Schrenk **sinngemäß und paraphrasiert** wieder. Wörtliche Zitate oder die Originalformulierung sind hier bewusst unterlassen, um Urheber- und Persönlichkeitsrechte zu wahren.
Kernaussage: Die Gleichstellungsbeauftragte erklärt, ihre Aufgabe bestehe darin, bei Verwaltungsentscheidungen die Effekte auf unterschiedliche Bevölkerungsgruppen, insbesondere auf Frauen, zu berücksichtigen. Als Beispiel führt sie an, dass Reduzierungen im ÖPNV in ländlichen Bereichen häufig Frauen stärker träfen, da diese häufiger familienbezogene Fahrten übernehmen. Sie betont, dass der Schutz vor häuslicher Gewalt ein zentrales Arbeitsfeld sei und verweist auf die jährliche Fallzahl im Landkreis sowie auf die Bedeutung fachlich gut ausgestatteter Unterstützungsstrukturen und einer zentralen Anlaufstelle (Koins Mittelsachsen). Weiterhin hebt sie die Unterscheidung zwischen unbereinigtem und bereinigtem Gender Pay Gap hervor und stellt dar, dass der bereinigte Wert in Sachsen nach ihrer Darstellung bei etwa 10–11 Prozent liegt; dies habe Folgen für Altersarmut und Sozialausgaben. Abschließend betont sie, dass Gleichstellungspolitik für sie keine Symbolpolitik sei, sondern echte gesellschaftliche Relevanz habe.
Öffentliche Fassung
Sehr geehrte Frau Schrenk, vielen Dank für Ihre Ausführungen und die Darstellung Ihrer Arbeit. Ich nehme die dort angesprochenen Probleme ernst. Aus Sicht einer evidenzbasierten, bürgerorientierten Kommunalpolitik sind mir jedoch folgende Punkte wichtig:
Wolfgang Lippmann
Kreisrat – AfD Mittelsachsen
- Gleichstellung in Mitteldeutschland ist seit Jahrzehnten gelebte Realität. Zugang zu Bildung, Beruf und politischer Teilhabe ist flächendeckend vorhanden. Gleichstellung ist ein Querschnittsthema, das von allen Fachbereichen zu berücksichtigen ist.
- Priorität muss Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit haben. Bei knappen Haushaltsmitteln sind Versorgung, medizinische Infrastruktur, Pflege, Verkehrsanbindung und öffentliche Sicherheit vorrangig. Infrastrukturentscheidungen wie ÖPNV betreffen Menschen unabhängig vom Geschlecht; die Priorisierung muss am Nutzwert für die Gesamtbevölkerung bemessen werden.
- Häusliche Gewalt ist ernst und erfordert starke Fachstrukturen. Polizei, Justiz und Sozialdienste sind hier zentral zuständig. Wo Schutzbedarf besteht, sind diese Strukturen zu stärken; eine zusätzliche gleichstellungsbezogene Stabsstelle löst die operativen Aufgaben nicht.
- Der bereinigte Gender Pay Gap ist methodisch differenziert zu interpretieren. Ein großer Teil der statistisch sichtbaren Unterschiede erklärt sich durch Berufswahl, Arbeitszeit und Erwerbsunterbrechungen; nicht automatisch durch systemische Diskriminierung.
Wolfgang Lippmann
Kreisrat – AfD Mittelsachsen
Presse-Kurzstatement
Statement: Gleichstellung ist in Mitteldeutschland verwirklicht. Haushaltsmittel müssen nach Wirksamkeit eingesetzt werden. Freiwillige Strukturen ohne nachweisbaren Nutzen sind zu prüfen; Priorität haben Versorgung, Sicherheit und Infrastruktur.
